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   BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R   

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https://dejure.org/2016,43278
BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R (https://dejure.org/2016,43278)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R (https://dejure.org/2016,43278)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2016 - B 12 KR 4/15 R (https://dejure.org/2016,43278)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 Abs 2 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG, § 163 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zulässigkeit einer Revision - Durchdringung der Sach- und Rechtslage seitens des Revisionsführers - Erforderlichkeit der Darstellung der wesentlichen Elemente des entscheidungserheblichen ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit der Darstellung zentraler Sachverhaltselemente

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zulässigkeit einer Revision - Durchdringung der Sach- und Rechtslage seitens des Revisionsführers - Erforderlichkeit der Darstellung der wesentlichen Elemente des entscheidungserheblichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit der Darstellung zentraler Sachverhaltselemente

  • rechtsportal.de

    SGG § 163 ; SGG § 164 Abs. 2 S. 1 und S. 3
    Anforderungen an die Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zulässigkeit einer Revision - Durchdringung der Sach- und Rechtslage seitens des Revisionsführers - Erforderlichkeit der Darstellung der wesentlichen Elemente des entscheidungserheblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und des Rechts der Arbeitsförderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 16/06 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Bezugnahme auf anderen

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) im Falle der Rüge der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts - wie sie vorliegend jeweils im Raum steht - sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb diese Vorschrift im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (vgl § 546 ZPO) .

    Insbesondere bedarf es der Darlegung des Revisionsführers, in welchen Punkten und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung angegriffen wird (BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 10 mwN) .

    Dieses Formerfordernis soll im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherstellen, dass der Revisionsführer bzw der Prozessbevollmächtigte das angefochtene Urteil im Hinblick auf einen Erfolg des Rechtsmittels überprüft und hierzu die Rechtslage genau durchdacht hat, bevor er durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für die Revision übernimmt, und so ggf von der Durchführung aussichtsloser Revisionen absieht (BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) im Falle der Rüge der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts - wie sie vorliegend jeweils im Raum steht - sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb diese Vorschrift im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (vgl § 546 ZPO) .

    Auf der Grundlage dieser an die Revisionsbegründung gestellten Anforderungen ist die Angabe der verletzten Norm notwendig, aber nicht hinreichend (Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10) .

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R

    Krankenversicherung - Rentner - Altersrente nach schweizerischem Recht ist mit

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    So benennt die Beklagte schon nicht den zwischen den Beteiligten konkret betroffenen Zeitraum der Beitragszahlungen zur GKV, dies, obwohl es darauf wegen der sowohl im Inland als auch im zwischen- und überstaatlichen Recht im Zeitablauf geänderten Rechtslage für die Entscheidungsfindung offenkundig für die Frage ankommt, ob bzw in welcher Höhe aus den Leistungen einer schweizerischen Pensionskasse Beiträge zur deutschen GKV zu entrichten sind (vgl dazu näher die zum Gesamtkomplex ergangenen weiteren Urteile des Senats vom 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R und B 12 KR 3/15 R) .
  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher -

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    Dabei kann offenbleiben, ob es im vorliegenden Fall genügt, dass der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 4) , oder ob darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7 und die dazu ergangenen Anfragebeschlüsse des 12. Senats an den 5. Senat vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R - sowie vom 29.6.2016 - B 12 KR 2/15 R) .
  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 3/15 R

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    So benennt die Beklagte schon nicht den zwischen den Beteiligten konkret betroffenen Zeitraum der Beitragszahlungen zur GKV, dies, obwohl es darauf wegen der sowohl im Inland als auch im zwischen- und überstaatlichen Recht im Zeitablauf geänderten Rechtslage für die Entscheidungsfindung offenkundig für die Frage ankommt, ob bzw in welcher Höhe aus den Leistungen einer schweizerischen Pensionskasse Beiträge zur deutschen GKV zu entrichten sind (vgl dazu näher die zum Gesamtkomplex ergangenen weiteren Urteile des Senats vom 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R und B 12 KR 3/15 R) .
  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    Dabei kann offenbleiben, ob es im vorliegenden Fall genügt, dass der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 4) , oder ob darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7 und die dazu ergangenen Anfragebeschlüsse des 12. Senats an den 5. Senat vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R - sowie vom 29.6.2016 - B 12 KR 2/15 R) .
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    Diese Feststellungen sind nicht zuletzt deshalb bedeutsam, weil von den Tatsacheninstanzen zum ausländischen Recht getroffene Feststellungen, die darauf beruhende Rechtsauslegung und die daraus für das ausländische Recht gezogenen Schlussfolgerungen grundsätzlich unverändert der Entscheidung über die Revision zugrunde zu legen sind; denn es handelt sich insoweit nicht um revisibles Recht iS des § 162 SGG (vgl BSGE 68, 184, 187 = SozR 3-2400 § 18a Nr. 2 mwN; BSGE 80, 295, 299 = SozR 3-4100 § 142 Nr. 1; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 7 RdNr 25; BSGE 102, 211 = SozR 4-4300 § 142 Nr. 4, RdNr 14) .
  • BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R

    Ruhen des Arbeitslosengelds - anderer Sozialleistungsanspruch - Altersrente -

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    Diese Feststellungen sind nicht zuletzt deshalb bedeutsam, weil von den Tatsacheninstanzen zum ausländischen Recht getroffene Feststellungen, die darauf beruhende Rechtsauslegung und die daraus für das ausländische Recht gezogenen Schlussfolgerungen grundsätzlich unverändert der Entscheidung über die Revision zugrunde zu legen sind; denn es handelt sich insoweit nicht um revisibles Recht iS des § 162 SGG (vgl BSGE 68, 184, 187 = SozR 3-2400 § 18a Nr. 2 mwN; BSGE 80, 295, 299 = SozR 3-4100 § 142 Nr. 1; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 7 RdNr 25; BSGE 102, 211 = SozR 4-4300 § 142 Nr. 4, RdNr 14) .
  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) im Falle der Rüge der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts - wie sie vorliegend jeweils im Raum steht - sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb diese Vorschrift im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (vgl § 546 ZPO) .
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an

    Auszug aus BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R
    Dabei kann offenbleiben, ob es im vorliegenden Fall genügt, dass der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 4) , oder ob darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7 und die dazu ergangenen Anfragebeschlüsse des 12. Senats an den 5. Senat vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R - sowie vom 29.6.2016 - B 12 KR 2/15 R) .
  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 31/14 R

    Sozialgerichtsverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Revisionsbegründung -

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 32/14 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

  • BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 1/05 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BSG, 05.11.2014 - B 5 RE 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Zulässigkeit der

  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 39/90

    Bindung des Revisionsgerichts an Feststellungen der Tatsacheninstanz zu

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 95/96

    Ruhen von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bei Bezug einer

  • BSG, 02.07.2018 - B 10 ÜG 2/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Rüge der Verletzung materiellen Rechts

    Diese Formerfordernisse sollen im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherstellen, dass der vor dem BSG zugelassene Prozessbevollmächtigte des Revisionsführers das angefochtene Urteil im Hinblick auf einen Erfolg des Rechtsmittels überprüft und hierzu die Rechtslage genau durchdacht hat (stRspr, zB BSG Urteil vom 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R - Juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 17.1.2011 - B 13 R 32/10 R - BeckRS 2011, 68777 RdNr 11; BSG Beschluss vom 27.2.2008 - B 12 P 1/07 R - Juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 6.3.2006 - B 13 RJ 46/05 R - Juris RdNr 6; BSG Urteil vom 3.7.2002 - B 5 RJ 30/01 R - Juris RdNr 10) , bevor er durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für die Revision übernimmt und so ggf von der Durchführung aussichtsloser Revisionen absieht (vgl stRspr, zB BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 KR 5/16 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 22/03 R - Juris RdNr 16) .
  • BSG, 05.04.2023 - B 5 R 36/21 R

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auch die von den Tatsacheninstanzen zum ausländischen Recht getroffenen Feststellungen, die darauf beruhende Rechtsauslegung und die daraus für das ausländische Recht gezogenen Schlussfolgerungen sind grundsätzlich unverändert der Entscheidung über die Revision zugrunde zu legen, denn es handelt sich insoweit nicht um revisibles Recht iS des § 162 SGG (vgl zB BSG Urteil vom 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R - juris RdNr 23 mwN; BSG Urteil vom 8.12.2022 - B 7/14 AS 11/21 R - juris RdNr 16 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) .
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